Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Familienangehörigen des Stifters in gerader Linie im Sinne von Art. 335 ZGB. Bedürftigen Familienangehörigen, welche für ihren Lebensunterhalt nicht selbständig sorgen können, soll ein ordentlicher Lebensunterhalt ermöglicht werden durch finanzielle Hilfe und Unterstützung in administrativen Belangen.