Freiwillige Ausrichtung von finanziellen Leistungen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundene Unternehmungen sowie deren Angehörige und Hinterbliebene in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit und andere nicht selbst verschuldete Notlagen.