Die Gesellschaft bezweckt das Führen und Betreiben einer Kindertagesstätte (KiTa) mit ganztägigen familienergänzenden Kinderbetreuung für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles vorkehren, was ihrem Zwecke dient. Sie kann im In- und Ausland Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.