Die Gesellschaft bezweckt, sich an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland zu beteiligen, solche zu gründen, zu übernehmen und mit ihnen zu fusionieren. Sie kann daneben Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, verwalten, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.