Führen einer Zahnarztpraxis. Die Gesellschaft kann alle mit ihrem Zweck direkt oder indirekt in Verbindung stehenden Geschäfte vornehmen, ihre Tätigkeit auf verwandte Branchen ausdehnen, Grundstücke erwerben, veräussern und verwalten und gleiche oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich daran beteiligen.