Zweck der Gesellschaft sind der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmungen sowie die Durchführung aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sowohl im In- wie auch im Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen gleichartigen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben oder errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten.