Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, den Besitz, die Verwaltung, den Verkauf, den Handel und die Finanzierung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften aller Art. Die Gesellschaft kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten.