Der Zweck des Vereins besteht insbesondere darin, Einrichtungen in der Kinderbetreuung zu betreiben. Die Tätigkeiten des Vereins werden mittels separaten Konzepten näher spezifiziert. Der Verein kann nebst seiner Hauptaufgabe weitere Aktivitäten entwickeln, die mit dem Vereinszweck in Einklang stehen.