Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Kinderbetreuungstätten, insbesondere in den Bereichen Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung, Spielgruppe und Tagesferien. Die Gesellschaft kann zudem alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen.