Das Einzelunternehmen bezweckt den Betrieb eines Malergeschäfts und alle mit diesem Handwerk verbundenen Tätigkeiten wie: Maler-, Tapezierungs- Sanierungs-, Gipser- und Fassadenarbeiten, Stukkaturapplikationen, Farbgestaltungen und Dekorationstechniken, die Schimmelbekämpfung und -sanierung, sowie Silikonfugen bei Badezimmer und Küchen.