Der Zweck der Gesellschaft ist direkt oder indirekt der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von in- und ausländischen Beteiligungen. Sie kann zudem alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.