Ausrichtung von freiwilligen Renten, wiederkehrenden Leistungen oder Einmalzahlungen an Lehrkräfte oder Angestelle des Freien Gymnasiums Basel und ihre Hinterbliebenen oder engsten Angehörigen in Notfällen oder Härtefällen infolge Alter, Tod, Schicksalsschlägen oder Invalidität. Die Stiftung kann ferner, im Falle von Zahlungsschwierigkeiten der Stifterin, Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse gemäss BVG entrichten. Sie kann ferner auch Beiträge an die Pensionskasse gemäss BVG leisten, die zu Erhöhungen der Leistungen an deren Destinatäre führen.