Schutz der Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihrer Tochtergesellschaften respektive deren Nachfolgefirmen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Wegfalls des Erwerbseinkommens wegen Alter, Tod, Krankheit und Invalidität. Es können auch Angehörige und Hinterbliebene der Arbeitnehmer unterstützt werden. Über die reglementierten Vorsorgeleistungen hinaus kann die Stiftung weitere freiwillige Vorsorgeleistungen erbringen.