Unterstützung von sozialen Institutionen, diakonischen Werken und missionarischen Unternehmungen, die mit der evangelisch-reformierten Kirche verbunden sind, von anerkannten, gesamtschweizerischen Werken der christlichen Nächstenliebe, ausnahmsweise von Einzelpersonen, denen im Rahmen der Liebestätigkeit und missionarischer Ziele wirtschaftliche Hilfe zukommen soll.