Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann andere Unernehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen. Sie kann ferner Zweigniederlassungen im In-und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.