Die Stiftung bezweckt die Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG). Zu diesem Zweck nimmt sie Freizügigkeitsleistungen im Sinne des FZG entgegen. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Schweiz.