Erwerb eines Erholungsraumes mit Garten, der im Eigentum der Genossenschaft verbleiben und den Mitgliedern sowie deren Nächsten zu vorteilhaften Bedingungen vermietet werden kann; Betreuung dieses Bereiches samt bestehenden/erstellbaren Gebäuden; Organisation der Nutzung durch die Mitglieder und deren Vertraute.