Die Stiftung bezweckt im Bereich der beruflichen Vorsorge die Erhaltung des obligatorischen und ausserobligatorischen Vorsorgeschutzes. Sie nimmt zu diesem Zweck Freizügigkeitsleistungen gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 17. Dezember 1993 (FZG) und der Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und lnvalidenvorsorge vom 03. Oktober 1994 zur Anlage und Verwaltung entgegen. Die Tätigkeit der Stiftung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Schweiz.
Fondation de libre passage de la Banque WIR
Fondazione di libero passaggio della Banca WIR