Der Zweck der Gesellschaft ist die Vermögensverwaltung und die Erbringung von Finanzdienstleistungen nach Art. 17 FINIG sowie Verwaltung von Kollektivvermögen unter den Schwellenwerten gemäss Art. 24 Abs. 2 FINIG. Die Gesellschaft kann sich an ähnlichen Geschäften und Unternehmungen beteiligen. Sie kann alle Geschäfte, die sich direkt oder indirekt auf den obgenannten Gesellschaftszweck beziehen sowie auch treuhänderische Geschäfte tätigen.