Erwerb, Halten und Verwalten sowie die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmen auf eigene oder fremde Rechnung. Die Gesellschaft kann verbundenen Unternehmen entgeltlich oder unentgeltlich Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen (entgeltlich oder unentgeltlich) Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an, oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien aller Art. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, belasten, verwalten und veräussern.