Zweck der Gesellschaft ist die Herstellung und der Verkauf von Larven und weiteren Fasnachtsartikeln, sowie Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern.