Die Stiftung bezweckt die Bestreitung von Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung von Nachkommen der Geschwister und Halbgeschwister des Gründers Joseph Zurkinden. Die Stiftung kann den Begünstigten auch im Fall von Invalidität, Krankheit, Unfall oder bei unverschuldeter Notlage finanziell beistehen.