Zweck der Zweigniederlassung ist die Reparatur von Omnibussen und die damit zusammenhängenenden Dienstleistungen. Die Zweigniederlassung ist zu allen Handlungen berechtig, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand der Zweigniederlassung zu dienen geeignet sind. Die Geschäftstätigkeit der Zweigniederlassung ist auf die Schweiz und das Fürstentum Lichtenstein beschränkt.