Der Forstbetrieb hat den Zweck: a) die Wälder im Eigentum seiner Partner gemeinsam zu bewirtschaften, die Zusammenarbeit zu erleichtern, und die Bewirtschaftung und Überwachung der Wälder zu sichern; b) die forstlichen Arbeiten zu koordinieren; c) diplomierte Förster anzustellen und eine gemeinsame ständige qualifizierte Forstequipe zu erhalten; d) die Interessen des Waldeigentums seiner Partner zu vertreten.