Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe durch: 1) Die Bereitstellung von Lokalitäten und Einrichtungen zur Benützung durch die Genossenschaft oder deren Mitglieder. 2) Die gemeinschaftliche Vermarktung von, durch die Genossenschafter handwerklich hergestellten Produkten, dessen Rohstoffe wenn möglich aus regionaler und biologischer Produktion stammen sollen. 3) Die gemeinschaftliche Vermarktung von weiteren, zugekauften Produkten im Sinne einer Sortimentserweiterung. 4) Die gemeinschaftliche Vermarktung von Dienstleistungen. 5) Die Ausübung aller weiteren, der Erreichung des Genossenschaftszweckes dienenden Tätigkeiten.