der Verein bezweckt in erster Linie die Interessen der Franchisenehmer des Schweizer Branchenführers im Internet, gegen aussen und innen zu vertreten; b) er bezweckt etwelche Streitigkeiten unter den Franchisenehmern zu schlichten; c) er bezweckt zusammen mit der Geschäftsleitung über den geäuffneten Fond für Fernsehwerbung und überregionale Werbung zu bestimmen.