Der Verein bezweckt, Angebote für die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen anzubieten. Der Verein führt ein Kinder- und Jugendheim (KJLA) und eine Kindertagesstätte (KITA). Der Verein kann sein Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche auf Vorschlag des Vorstandes erweitern oder reduzieren.