lm Sinne einer Holdinggesellschaft Erwerb, Halten, Verwaltung und Verkauf von Beteiligungen an Unternehmungen im ln- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im ln- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im ln und Ausland beteiligen. Sie kann im ln- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.