Betrieb von Augenoptikergeschäften. Die Gesellschaft kann Filialen errichten und betreiben, Tochtergesellschaften gründen und sich an andern Unternehmungen beteiligen. Sie kann im In- und Ausland Liegenschaften erwerben, belehnen, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte tätigen, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes förderlich sind.