Der Gemeindeverband führt ein Pflegezentrum für die angeschlossenen Gemeinden. Zur Erreichung dieses Zieles kann der Gemeindeverband seine Aufgaben vollständig auf öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rechtsträger übertragen. Insbesondere kann der Gemeindeverband sich mit anderen medizinischen Leistungserbringern durch Fusion oder Vermögensübertragung zu einem Gesundheitszentrum zusammenschliessen. Im Weiteren kann der Gemeindeverband mit privaten und öffentlichen Sozialwerken zusammenarbeiten. Es besteht die Möglichkeit, Vereinbarungen mit Nachbarheimen, welche gleiche oder ähnliche Aufgaben wahrnehmen, einzugehen.