Betrieb eines Architekturbüros, vor allem Projektierung von Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten, Umbauten, Bauleitungen, Übernahme von Ingenieur- und Managementdienstleistungen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.