Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten aller Art sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Grundstücke oder Liegenschaften kaufen, überbauen und veräussern und Dienstleistungen im Bau-, Verwaltungs- und Finanzbereich erbringen sowie alle Massnahmen treffen, welche die Erreichung des Gesellschaftszweckes fördern oder welche direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.