Den Betrieb eines Gipsergeschäftes. Sie kann alle Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder weiterveräussern.