Vermögensmanagement von Gruppengesellschaften; Beteiligungen; Erwerb, Halten, Belastung und Veräusserung von Grundstücken; Erbringung von Finanzierungsgeschäften für Gruppengesellschaften, insbesondere durch Gewährung von Darlehen an Aktionäre oder anderen Gruppengesellschaften oder Bestellung von Sicherheiten aller Art gegenüber Dritten für Verpflichtungen von anderen Gruppengesellschaften, auch wenn solche Darlehen oder Sicherheiten im alleinigen Interesse von direkten oder indirekten Aktionären oder anderen Gruppengesellschaften stehen und ohne Gegenleistung gewährt werden.