Beschaffung und Erstellung von gesunden und preisgünstigen Wohnungen und Wohnhäusern zur Vermietung und zum Verkauf in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung; Förderung des Wohnungsbaus im Sinne des eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse; Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften; Beteiligungen.