Der Verein erbringt in jenen Gemeinden, welche ihm dazu vertraglich einen Auftrag erteilt haben, die Hilfe und Pflege zu Hause an kranken, behinderten und betagten Menschen. Der Verein gewährleistet die SPITEX-Dienstleistungen gemäss seinem Leitbild, insbesondere a. pflegerische Leistungen gemäss Art. 7 KLV, b. hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen, c. Mahlzeitendienst, d. Krankenmobilien. Der Verein kann weitere Dienstleistungen im Bereich von Hilfe und Pflege zu Hause anbieten oder unterstützen, die dem Vereinszweck dienen und im Betreuungsgebiet ein Bedürfnis darstellen.