Unterstützung von in Not geratenen Menschen durch Gewährung finanzieller Hilfe an: wohltätige und gemeinnützige Institutionen, insbesondere im Kanton Luzern; wohltätige und gemeinnützige Institutionen mit ausserkantonalem Geschäftssitz, sofern der Kanton Luzern mit diesen anderen Kantonen steuerbefreiende Gegenrechtsabkommen abgeschlossen hat; andere gemeinnützige Institutionen in Ausnahmefällen; Einzelpersonen.