Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die dauernde Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art. Sie kann Gruppengesellschaften finanzieren und Garantien zu Gunsten von Gruppengesellschaften abgeben. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.