Die Gesellschaft stellt dem Kantonsspital Nidwalden bzw. der Spital Nidwalden AG die zur Erfüllung deren Gesellschaftszwecks erforderlichen Gebäude und Einrichtungen entgeltlich zur Verfügung. Sie ist in ihrer unternehmerischen Tätigkeit frei, soweit diese mit den Aufgaben nach dem Gesetz über das Kantonsspital zu vereinbaren ist.