Die Gesellschaft bezweckt die Planung und Gestaltung von Landschaftsarchitektur und der Freiraumplanung, Beratung von Bauherren sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf verwandte Fachgebiete ausdehnen, sie kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen, gleichartige Unternehmen erwerben und erworbene Unternehmen verkaufen.