Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung, die Veräusserung, den Handel und die Finanzierung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft kann alle anderen Geschäfte tätigen, welche mit den genannten Zwecken direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen und sie kann alle Massnahmen treffen, welche geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern.