Betrieb einer Hoch- und Tiefbauunternehmung und branchenverwandter Geschäftszweige, d.h. die Ausführung aller in diese Bereiche fallenden Arbeiten, einschliesslich Handel mit Baumaterialien; sie kann auch Hoch- und Tiefbauten im General- und Totalunternehmungsauftrag ausführen. Sie kann insbesondere Immobilien erwerben, verwalten und veräussern, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.