Betrieb von Restaurants und anderen gastgewerblichen Betrieben. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen gleicher oder verwandter Branchen beteiligen oder derartige Unternehmungen erwerben oder errichten und finanzieren. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben und veräussern usw.