Erwerb, Überbauung, Haltung, Belastung, Veräusserung und Verwaltung von Liegenschaften im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen und gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen.