Betrieb von Discotheken, Unterhaltungs- und Gastronomiebetrieben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten im In- und Ausland errichten, sich an anderen Firmen und Institutionen direkt oder indirekt beteiligen oder diesen Finanzdienstleistungen erbringen, Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und veräussern.