Betrieb eines Taxiunternehmens, eines Limousinenfahrdienstes sowie einer Limousinenvermietung; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Grundeigentum und Wertschriften erwerben, verwalten und veräussern.