Aus dem Stiftungsvermögen Beiträge an gemeinnützige Organisationen auszurichten zur Hilfe bei der Krankheitsbekämpfung, Erziehung und Ausbildung von Kindern in Drittweltländern, der Unterstützung bei Altersarmut und für den Tier- und Umweltschutz; vollständige Zweckumschreibung gemäss Stiftungsurkunde.