Das Einzelunternehmen bezweckt die Beratung, die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Planung und Konstruktion von temporären Bauten (Messebau, Bühnen/Tribünen, Gerüste). Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.