Der Zweck der Hans Fleiner'schen Familienstiftung besteht darin, aus den Zinsen des Stiftungsvermögens Geschwistern von Hans Fleiner, die einen Zuschuss nötig haben, oder deren Kindern und Nachkommen, wenn sie in Not geraten sind ohne ihre Schuld, Zuwendungen in Form von Geldbeiträgen zukommen zu lassen.