Die Verfolgung des Zwecks erfolgt in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung der Mitglieder. Zweck der Genossenschaft ist: Betrieb und Unterhalt des im Eigentum der Ortsgemeinde stehenden Bewässerungsnetzes. Dazu gehören insbesondere Pumpwerke, Leitungen, Brunnen, Hydranten sowie das Management der vom Kanton erteilten Bewilligungen für die Wasserentnahme zur Bewässerung landwirtschaftlichen Kulturpflanzen; Abgabe von Wasser zu Bewässerungszwecken an die Mitglieder der Genossenschaft. Die Verwaltung kann ausnahmsweise, beim Vorliegen besonderer Umstände, Wasser an Dritte liefern, die nicht Mitglied der Genossenschaft sind. Dafür muss eine spezielle Vereinbarung getroffen werden.